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Vergütungsvereinbarung – Pauschalgebühr für die Nutzung des Dienstleistungsangebots von law-e.de
Präambel
Name / Anschrift Mandant
beauftragt / beauftragen hiermit
law-e.de, Rechtsanwaltskanzlei Simon Geyer, Fürstenrieder Str. 5, 80687 München künftig Forderungen für ihn einzuziehen. Hierzu tritt der Mandant die Forderungen im Rahmen einer sog. Inkassozession, die jeweils Gegenstand einer eigenständigen Vereinbarung ist, an law-e.de ab: law-e.de macht die Forderungen sodann im eigenen Namen geltend und wird dafür vom Mandanten im Rahmen einer Kombination aus Jahrespauschale, Einzelfallfestvergütung sowie Erfolgshonorar, jeweils Gegenstand eigener Vergütungsvereinbarungen, vergütet.
In diesem Zusammenhang treffen die Parteien in Textform die folgende Vergütungsvereinbarung:
1. Gegenstand der Pauschalgebühr
Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit Zugang zu der von der Kanzlei bereitgestellten Plattform zur Übermittlung, Verwaltung und Bearbeitung von Forderungsangelegenheiten.
Die Plattform kann insbesondere zur Erfassung von Forderungsdaten, zum Hochladen von Unterlagen, zur Kommunikation mit der Kanzlei, zur Einsicht in Bearbeitungsstände sowie zur Verwaltung laufender Forderungseinziehungen genutzt werden.
2. Höhe der Pauschalgebühr
Für die Nutzung der Plattform zahlt der Auftraggeber eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von EUR 99 netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Vertragsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Jahresgebühr ist jeweils zu Beginn des Vertragsjahres fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Bei unterjährigem Abschluss des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses entsteht die Jahresgebühr anteilig in Höhe von 1/12 der jährlichen Nutzungsgebühr für jeden verbleibenden vollen Monat des Vertragsjahres. In diesem Falle ist die Jahresgebühr bei Abschluss des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses fällig.
3. Abgrenzung zu sonstiger Vergütung
Die Jahresgebühr wird unabhängig vom Erfolg einzelner Forderungseinziehungen geschuldet. Sie vergütet den Zugang zur Plattform und deren Nutzungsmöglichkeiten sowie die mit der Plattformnutzung verbundene allgemeine administrative Bereitstellung.
Die Jahresgebühr umfasst nicht die anwaltliche Bearbeitung einzelner Forderungsangelegenheiten, soweit hierfür eine gesonderte Vergütung, insbesondere eine Erfolgsvergütung, gesetzliche Gebühren, Auslagen, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten oder sonstige Fremdkosten anfallen.
Eine Anrechnung der Jahresgebühr auf gesetzliche Gebühren, eine vereinbarte Erfolgsvergütung oder sonstige Vergütungsansprüche der Kanzlei findet nicht statt.
4. Einzelaufträge
Die Bearbeitung einzelner Forderungsangelegenheiten setzt jeweils eine gesonderte Beauftragung über die Plattform law-e.de voraus.
Für einzelne Forderungsangelegenheiten gelten gesonderte Vergütungsregelungen. Dies gilt insbesondere für eine erfolgsabhängige Vergütung, eine Inkassovergütung, gerichtliche Tätigkeiten, Vollstreckungsmaßnahmen sowie Auslagen und Fremdkosten.
5. Keine Geltendmachung gegenüber Dritten
Die Jahresgebühr ist eine allein im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Kanzlei vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Plattform. Sie wird gegenüber Schuldnern, Gegnern oder sonstigen Dritten nicht als Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht und ist nicht Bestandteil der gegenüber dem Schuldner geltend gemachten Forderung.
Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen, dass eine vereinbarte Vergütung im Erstattungsfall regelmäßig nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz von Dritten erstattet verlangt werden kann (§ 31 Abs. 1 RVG).
6. Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung über die Jahresgebühr läuft jeweils für zwölf Monate ab Vertragsschluss, sofern kein abweichender Beginn vereinbart ist (s. Ziff. 2).
Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Zustimmung
Der Auftraggeber bestätigt durch Setzen des Hakens bei der entsprechenden Zustimmungsbox, von dem Inhalt der vorstehenden Vereinbarungen Kenntnis genommen zu haben, diese heruntergeladen und bei sich abgespeichert und/oder ausgedruckt zu haben, und mit ihnen einverstanden zu sein.
Stand: 01.01.2026
