Ihre offenen Forderungen, professionell durchgesetzt.
Professionelles Forderungsmanagement für Ihre offenen Rechnungen. Reichen Sie Ihre offenen Rechnungen ein und unsere Kanzlei übernimmt den Rest.
Unser Prozess. Einfach. Fair. Erfolgsbasiert.
Wir übernehmen die Arbeit. Sie behalten den Überblick.
- 1
Fall eröffnen
Sie registrieren sich und geben die Daten des Schuldners und der Forderung ein.
- 2
Offizielles Mahnschreiben
Unsere Kanzlei in München sendet ein professionelles Schreiben an den Schuldner.
- 3
Weitere Schreiben
Optional senden wir bei Bedarf weitere Mahnschreiben.
- 4
Mahnverfahren
Nach erfolglosem Ablauf der Frist beantragen wir bei Gericht Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
Fall erfolgreich
Wir ziehen das Geld für Sie ein – schnell und rechtssicher.
Der Schuldner legt Widerspruch/Einspruch ein?
Wir unterstützen Sie mit Anwälten aus unserer Kanzlei. Dieser Service wird separat nach Aufwand abgerechnet.
Einfach. Professionell. Erfolgsbasiert.
FAQ
Häufige Fragen. Klare Antworten.
Alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie Ihre Forderung in sichere Hände geben.
Sobald Sie einen Fall eröffnen, tritt die Forderung an unsere Kanzlei ab. Ab diesem Moment übernehmen wir die komplette Arbeit – Sie lehnen sich zurück, während Ihre Forderung professionell und rechtssicher durchgesetzt wird.
Ja. Wir ziehen Ihre offenen Forderungen für Sie ein und zahlen den eingenommenen Betrag direkt an Sie aus. Ihr Geld kommt dorthin, wo es hingehört – zu Ihnen.
Sie zahlen ausschließlich die Jahres-Mitgliedschaft und eine geringe Fallgebühr pro Fall. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen.
Ihre Jahres-Mitgliedschaft deckt bis zu 50 Fälle ab. Für jeden eröffneten Fall fällt lediglich eine kleine Fallgebühr an – mehr nicht.
Nein. Anwaltsgebühren entstehen nur, wenn die Forderung erfolgreich eingetrieben wird – und in diesem Fall holt sich die Kanzlei die Gebühr direkt vom Schuldner. Für Sie bleibt es bei Jahresgebühr und Fallgebühr.
Kommt es zum Gerichtsverfahren, können Sie unsere Kanzlei direkt beauftragen. So sind Sie auch vor Gericht bestens vertreten – alles aus einer Hand.
Standardmäßig versenden wir ein anwaltliches Mahnschreiben und eröffnen nach Ablauf der Frist das gerichtliche Mahnverfahren. Auf Wunsch lassen wir bis zu 3 anwaltliche Mahnschreiben verschicken, bevor das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird – Sie entscheiden.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns.
