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Mandatsvereinbarung mit Haftungsbeschränkung

Präambel

Name / Anschrift Mandant

beauftragt / beauftragen hiermit

law-e.de, Rechtsanwaltskanzlei Simon Geyer, Fürstenrieder Str. 5, 80687 München künftig Forderungen für ihn einzuziehen. Hierzu tritt der Mandant die Forderungen im Rahmen einer sog. Inkassozession, die jeweils Gegenstand einer eigenständigen Vereinbarung ist, an law-e.de ab: Law-e.de macht die Forderungen sodann im eigenen Namen geltend und wird dafür vom Mandanten im Rahmen einer Kombination aus Jahrespauschale, Einzelfallfestvergütung sowie Erfolgshonorar, jeweils Gegenstand eigener Vergütungsvereinbarungen, vergütet.

In diesem Zusammenhang werden für die künftigen Mandatierungen im Einzelfall die folgenden Vereinbarungen getroffen:

Diese Vereinbarung gilt auch für künftige Mandatierungen, insbesondere in denselben oder verwandten Tätigkeitsbereichen, sofern nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

Die Haftung der Rechtanwaltskanzlei Simon Geyer sowie deren Erfüllungsgehilfen wird – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 52 BRAO) – auf die Höhe der für die Rechtsanwaltskanzlei bestehenden Berufshaftpflichtversicherung von derzeit € 1.000.000,00 je Schadensereignis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, und ebenso nicht für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Wünscht der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Haftungssumme, erfolgt eine zusätzliche Versicherung auf Kosten des Auftraggebers. Auf Verlangen teile ich Ihnen Name und Anschrift des Versicherers mit.

Die Rechtsanwaltskanzlei ist zur Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen berechtigt.

Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist die Rechtsanwaltskanzlei nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.

In Ehesachen haftet die Rechtsanwaltskanzlei weder für die Vollständigkeit noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Versorgungsausgleichsberechtigung vorzulegenden Unterlagen oder der von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte, insbesondere der errechneten Anwartschaften.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist dem Auftraggeber bekannt, dass in der 1. Instanz auch im Falle des Obsiegens keine Kostenerstattung stattfindet. Die Kosten müssen stets vom Auftraggeber getragen werden.

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hierbei in der Regel nach dem Gegenstandswert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber tritt hiermit seine gegenwärtigen oder zukünftigen Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten in Höhe der Kostenansprüche der Rechtsanwälte an diese ab. Er ermächtigt gleichzeitig, diese Abtretung offen zu legen. Die Abtretung wird angenommen. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren, Gebührenvorschüsse und Auslagen verrechnet werden.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen die Rechtsanwaltskanzlei Simon Geyer beträgt 3 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftrags. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln des Rechtsanwalts und für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

Die zur Bearbeitung des Mandats benötigten persönlichen Daten des Auftraggebers werden unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung elektronisch gespeichert und verarbeitet.

Sofern der Auftraggeber in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis München.

Der Auftraggeber wünscht trotz der bekanntgegebenen Sicherheitsrisiken, wie beispielsweise Verlust, Verfälschung oder Mitlesen von E-Mails durch Dritte, ausdrücklich die Korrespondenz per unverschlüsselter E-Mail unter den folgenden, von law-e.de zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen. Der Mandant bestätigt ansonsten, dass – sofern bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung eine Kommunikation per E-Mail stattgefunden hat – diese Form der Kommunikation auch künftig fortgeführt werden soll.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich law-e.de sogenannter Cloud-Lösungen (z.B. Microsoft OneDrive o.Ä.) bedient und (auch mandantenbezogene) Daten dort abspeichert.

Der Auftraggeber bestätigt durch Setzen des Hakens bei der entsprechenden Zustimmungsbox, von dem Inhalt der vorstehenden Vereinbarungen Kenntnis genommen zu haben, diese heruntergeladen und bei sich abgespeichert und/oder ausgedruckt zu haben, und mit ihnen einverstanden zu sein.

Stand: 01.01.2026