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Inkassozession
Name / Anschrift Mandant
tritt hiermit die der law-e.de zur Einziehung übergebene Forderung/übergebenen Forderungen gegen den jeweiligen Schuldner einschließlich etwaiger Nebenforderungen, insbesondere Zinsen, Mahnkosten und erstattungsfähiger Rechtsverfolgungskosten, treuhänderisch und ausschließlich zum Zwecke der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Einziehung an die Kanzlei ab. Die Kanzlei nimmt die Abtretung an.
Die Abtretung erfolgt nur, soweit die jeweilige Forderung besteht und abtretbar ist. Ist eine Forderung ganz oder teilweise nicht existent, nicht abtretbar oder nicht durchsetzbar, geht sie insoweit nicht auf die Kanzlei über. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Mandats- und Vergütungsvereinbarung bleibt hiervon unberührt.
Die Kanzlei ist berechtigt, dem Schuldner die Abtretung offenzulegen und Zahlung ausschließlich an die Kanzlei oder auf ein von der Kanzlei benanntes Konto zu verlangen.
Im Innenverhältnis bleibt der Auftraggeber wirtschaftlich berechtigt. Eingehende Zahlungen werden nach Abzug der vereinbarten Vergütung, Auslagen, Fremdkosten und sonstiger fälliger Ansprüche der Kanzlei aus dem Mandatsverhältnis an den Auftraggeber ausgekehrt. Die Kanzlei rechnet über Zahlungseingänge ab.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit erforderlich, law-e.de die für die Prüfung und Durchsetzung der Forderung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Er hat die law-e.de unverzüglich zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die dem Bestand, der Höhe, der Fälligkeit, der Durchsetzbarkeit oder der Abtretbarkeit der Forderung entgegenstehen können, insbesondere Einwendungen, Einreden, Aufrechnungen, Zurückbehaltungsrechte oder Abtretungsbeschränkungen.
Der Auftraggeber haftet law-e.de nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die der Kanzlei dadurch entstehen, dass der Auftraggeber schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder erhebliche Umstände beziehungsweise Unterlagen schuldhaft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt beziehungsweise vorlegt.
Soweit Dritte Ansprüche gegen law-e.de geltend machen, die darauf beruhen, dass die vom Auftraggeber zur Einziehung übergebene Forderung nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe besteht, nicht fällig, nicht durchsetzbar oder nicht abtretbar ist, stellt der Auftraggeber law-e.de von diesen Ansprüchen frei, soweit der Auftraggeber die anspruchsbegründenden Umstände schuldhaft verursacht hat. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einem schuldhaften Verhalten von law-e.de beruhen.
Endet das Mandat oder wird eine Forderung nicht weiter eingezogen, tritt law-e.de die noch bestehenden Forderungen auf Verlangen des Auftraggebers an diesen zurück, soweit keine berechtigten Sicherungsinteressen von law-e.de wegen fälliger Vergütungs-, Auslagen- oder Ersatzansprüche aus dem Mandatsverhältnis entgegenstehen.
Stand: 01.01.2026
